
Liebe Ehrenamtliche, Angehörige und Bevollmächtigte,
das Jahr 2022 ist fast vorüber und das neue Jahr mit der Betreuungsrechtsreform steht uns bevor. Wir haben viele Angebote für Sie erarbeitet und werden Sie im nächsten Jahr laufend mit aktuellen Informationen versorgen.
Wir freuen uns Sie in dieser Zeit weiter zu begleiten und zu unterstützen.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit, sowie einen guten Start in das neue Jahr. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie Gesund.
Viele Grüße
Anja Friedrich, Paula Beisch und Julia Möcker
Wussten Sie schon?
Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Jahr 2023: erhöhte Pauschalen (19. Dezember 2022)
In § 42b Absatz 2 SGB XII werden Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Maßnahmen anerkannt. Zum Jahresbeginn 2023 steigt der Betrag für die Mehraufwendungen von 3,57 auf 3,80 Euro je Arbeitstag und Person. Die Mehraufwendungen je Arbeitstag belaufen sich pro Person auf ein Dreißigstel des Betrags, der sich nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweiligen Fassung ergibt. In seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat der 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Da die Zahl der Arbeitstage über die Monate schwankt, kann in der Regel eine pauschalierte Bewilligung vorgenommen werden. Bei einer 5-Tage Arbeitswoche werden 19 Arbeitstage pro Monat zugrunde gelegt (72,20 Euro), bei einer 4-Tage Woche sind es 15 Arbeitstage (57 Euro).