
Hamburger Betreuungsjournal - Ausgabe 50 | Juni 2023
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Mit Stolz blicken wir zurück auf 25 Jahre Hamburger Betreuungsjournal. Kolleginnen und Kollegen erinnern sich mit ihren Glückwünschen und kleinen Anekdoten an die Zeit als Redaktionsmitglied. Ihnen allen gilt unser Dank für die vielen Ideen zum Inhalt und natürlich der Gestaltung. Denn: Was wären unsere Texte ohne die passenden Bilder? Eine Auswahl von Titelbildern vergangener Ausgaben steht für die Vielfalt des Journals nicht nur gestalterisch, sondern auch was die Inhalte anbelangt. Die Bandbreite reicht von zahlreichen Tipps und Anregungen, die Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit helfen sollen und erstreckt sich über Buch- und Hörspielbesprechungen, zahlreiche Steckbriefe, dem Hamburg Lotsen bis hin zu Fachbeiträgen, die Sie informiert halten über die neuesten Entwicklungen im Betreuungswesen.
Ganz in dieser Tradition steht auch unsere Jubiläumsausgabe mit aktuellen Sachthemen wie beispielsweise dem Beitrag von Kerrin Stumpf über die Assistenz im Krankenhaus, welche ab November 2022 neuen Regelungen unterliegt. Julia Schuster – ebenfalls vom Betreuungsverein „Leben mit Behinderung“ – informiert über die aktuelle Höhe der Regelbedarfe und Vermögensfreigrenzen mit Einführung des Bürgergelds. Und Anja Friedrichs vom Betreuungsverein „Zukunftswerkstatt Generationen“ räumt dankenswerter Weise und hoffentlich endgültig mit dem Mythos auf, dass Ehegatten untereinander per se vertretungsberechtigt seien.
Nicht weniger interessant dürfte der Blick auf die Bedeutung unbestimmter Rechtsbegriffe sein, so wie der „erheblichen Gefahr“ oder des „erheblichen ngesundheitlichen Schadens“ im Kontext eingriffsintensiver betreuungsrechtlicher Maßnahmen. Richter am Amtsgericht Wetzel beschreibt die „erhebliche Gefahr“ als Voraussetzung eines Einwilligungsvorbehalts und vermittelt uns anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtspraxis ein wirklich gutes begriffliches Verständnis. Der Artikel von Dr. Lenk legt dar, wie die juristische Formulierung des „erheblichen gesundheitlichen Schadens“ im Zusammenhang mit geschlossener Unterbringung und Zwangsbehandlung aus medizinischer, speziell psychiatrischer Sicht mit Leben gefüllt werden kann und warnt eindringlich davor aus ärztlicher Sicht zu hohe Maßstäbe an den idealen (Behandlungs-) Zustand des psychisch kranken Menschen anzulegen.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis auf aktuelle personelleVeränderungen: Mayra Carolina Weber hat die Leitung des Fachamts für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz übernommen. In ihrem Steckbrief erfahren wir etwas über ihren Werdegang und die ihr eigenen Gedanken zur erfolgreichen Umsetzung der Betreuungsrechtsreform. Claudia Höfler verabschiedet sich aus dem Redaktionsteam, um zukünftig als freie Berufsbetreuerin in Niedersachsen tätig zu sein.
Wir bedanken uns bei allen Autorinnen und Autoren, die mit ihren Beiträgen zum Gelingen des Betreuungsjournals beitragen. Dank ihres Engagements wird es auch in Zukunft weitergehen. Denn die Betreuungslandschaft ist ein weites Feld, in dem es immer wieder Neues und Spannendes zu entdecken gibt. Und daran wollen wir Sie mit zahlreichen weiteren Ausgaben unseres liebgewonnenen Hamburger Betreuungsjournals gerne teilhaben lassen.
Viel Spaß beim Lesen.
Ihre Redaktion