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Das neue Hamburger Betreuungsjournal ist da. Jetzt hier lesen.


Hamburger Betreuungsjournal - Ausgabe 49. Winter 2022


Die Ausgabe des Hamburger Betreuungsjournals Winter 2022 - Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Betreuungsrechtsreform im Jahr 2023.


Die Umsetzung der Betreuungsrechtsreform nimmt Fahrt auf. Die Auswirkungen auf die Arbeit der Akteure im Betreuungswesen werden spürbarer. Wie ist es zu der Reform gekommen? Darauf gibt Herr Winterstein, Vizepräsident des Oberlandesgerichtes

Rostock in Rente, in dieser Ausgabe eine Antwort, die hilft, die einzelnen Regelungen in den Kontext der Entstehungsgeschichte der Reform einzuordnen und damit ihren Sinn besser zu verstehen.


Von den Neuregelungen betroffen sind auch die Berichtspflichten, die neben dem bereits bekannten Jahresbericht zukünftig auch einen für alle Fremdbetreuer verbindlichen Anfangsbericht und Schlussbericht umfassen. Herr Binsau, Rechtspfleger in

Hamburg, gibt einen hilfreichen Überblick. Die Wünsche des/der Betreuten stehen im Mittelpunkt und bedürfen eingehender Erläuterung. Mehr „Selbstbestimmung“ für die betroffene Person soll es aber nicht nur innerhalb der Betreuung geben.


Vielmehr ist der Selbstbestimmung der betroffenen Person schon durch den Einsatz vorrangiger Hilfen Rechnung zu tragen. Frau Mlosch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge vermittelt mit ihrem Beitrag eine Vorstellung davon, wie die

rechtliche Betreuung von anderen Hilfesystemen abzugrenzen ist. Denn immer dann, wenn vorrangige Hilfen zur Unterstützung ausreichend sind, mangelt es bereits an der Erforderlichkeit einer Betreuung. Eine vorrangige Hilfe kann u.a. die Arbeit der Stadtteilpolizistinnen und -polizisten sein, die nicht zuletzt auch für ältere Menschen in unserer Gesellschaft ein offenes Ohr haben. Sie unterbreiten niedrigschwellige

Hilfsangebote so wie es Julia Krahmer von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Polizei

Hamburg im Beitrag: „Die Geheimwaffe der Polizei“ eindrucksvoll schildert.


Eine Stimme für den Betroffenen erhebt mitunter auch der „Verfahrenspfleger“, dessen Rolle für die Akteure im Betreuungswesen nicht selten unklar erscheint.

Um diese Lücke zu schließen, beschreibt Herr Wommelsdorff, Rechtsanwalt und selbst Verfahrenspfleger in Betreuung- und Unterbringungssachen, die gesetzlichen Voraussetzungen und speziellen Aufgaben dieses Organs der Rechtspflege. Frau Siem, Leitung Referat Rechtliche Betreuung von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, richtet ihren Blick auf die rechtliche Betreuung speziell in Hamburg, die Mitwirkung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz an der Reformgesetzgebung

und nicht zuletzt auch das Verhältnis der Behörde zu den Betreuungsvereinen vor Ort. In diesem Zusammenhang wird unter anderem deutlich, welch große Anstrengungen die Politik unternimmt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen,

damit die Vereine den durch die Reform gestiegenen Anforderungen gerecht werden können.


Es bleibt abzuwarten, ob die Abwendung vom Zuwendungsrecht

hin zu einem im wesentlichen leistungsbezogenen Vergütungssystem und einer damit

verbundenen Vorfinanzierung durch die Vereine mit dem Wesen der sogenannten Querschnittsarbeit als gemeinnützige Dienstleistung und Daseinsvorsorge in Einklang zu bringen; vor allem aber für die Vereine noch auskömmlich ist.


Wir danken allen Mitwirkenden für Ihre Beiträge, von denen die Leserschaft, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die Bevollmächtigten und alle Interessierte profitieren können. Bilden Sie sich Ihre Meinung und bleiben Sie uns und dem Ehrenamt gewogen.


Herzlichst Ihre Redaktion


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