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Vollmachten, Verfügungen ...

Mit einer Vorsorgevollmacht kann anderen Personen das Recht gegeben werden, stellvertretend zu entscheiden und zu handeln.

Eine Betreuungsverfügung sorgt für den Moment vor, in dem eine rechtliche Betreuung bestellt werden muss und hält ihren Willen diesbezüglich fest.

In der Rechtliche Betreuung geht es um eine Unterstützung für rechtliche Teilhabe.

In der Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Handlungen fest, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten sich selbst zu äußern.

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