Rechtliche Betreuung
Was ist rechtliche Betreuung?
Das Leben ist immer mit dem Risiko verbunden, durch Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage zu sein, rechtliche Angelegenheiten zu regeln, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und diese durchzusetzen. In diesem Fall kann dem betroffenen volljährigen Menschen über das Betreuungsgericht ein rechtliche*r Betreuer*in zur Seite gestellt werden.
Eine rechtliche Betreuung dient der Gewährleistung und Widerherstellung der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit (Art. 12 UN-BRK). Sie soll die betroffene Person bei der Vornahme von Entscheidungen und deren Durchsetzung unterstützen. Sofern erforderlich, wird durch die rechtliche Betreuung in Ausnahmesituationen die Vornahme rechtlicher Handlungen stellvertretend für die betroffene Person ermöglicht. Der Grundsatz des Betreuungsrechts lautet, dass nur dort stellvertretend gehandelt darf, wo die Person selbst nicht mehr handeln kann. Die rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung.
Darunter fallen z.B.
• die Verwaltung des Vermögens,
• die Einwilligung in medizinische Maßnahmen,
• das Abschließen und Kündigen von Verträgen oder
• die Kommunikation mit Behörden (z.B. dem Sozialleistungsträger, Rententräger oder der Krankenversicherung)
Bei der Lösung der kleinen und großen Probleme im Alltag stehen die Wünsche der betreuten Person im Mittelpunkt. Dabei steht der*die rechtliche Betreuer*in stets unter Aufsicht des Betreuungsgerichts. Sie müssen regelmäßig über die Tätigkeiten berichten und bei bestimmten Handlungen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Darf ich selbst noch handeln?
JA! Die Geschäftsfähigkeit wird durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht berührt.
Weg zur rechtlichen Betreuung:
Eine Betreuung kann entweder durch die betroffene Person selbst oder durch Dritte (z.B. Angehörige, Arzt, Krankenhaus, Nachbarn, Heim) beim Betreuungsgericht beantragt werden. Der*die Richter*in prüft die Notwendigkeit einer Betreuungseinrichtung anhand von medizinischen Unterlagen und einer Sachverhaltsfeststellung und Beratung der Betreuungsbehörde. Zudem findet eine persönliche Anhörung der betroffenen Person statt. Ist der Betreute mit der Betreuung von vorneherein einverstanden, genügt ein ärztliches Attest.
Wegweiser Betreuungsrecht
In dieser Broschüre finden Sie Informationen über Aufgaben von Betreuern sowie Hinweise auf Unterstützungsangebote und rechtliche Rahmenbedingungen. Enthalten sind auch wichtige Gesetzestexte, Merkblätter und Ansprechpartner.
Betreuungsrecht
Eine Broschüre vom Bundesministerium der Justiz über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen.
(Stand: Stand: Januar 2023)